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„Für Boote vor 1985 brauchst Du keine Mehrwertsteuernachweise“! Oder „Der Zoll darf Boote nicht mehr kontrollieren!“. Diese beiden Sätze habe ich häufiger gelesen oder gehört. Was meinst du? Stimmt oder stimmt nicht? Kleiner Hinweis: Nur weil du etwas schön häufiger gehört hast, muss das nicht richtig sein.

Falls du dich gerade mit dem Kauf oder Verkauf eines Bootes beschäftigst, wird das Thema aktuell. Oder sollte es zumindest. Als wir damals unser (erstes) eigenes Boot kauften, war das für uns noch kein Thema. Wie wir den Kauf damals angingen und was wir dabei erlebten kannst Du in dem Artikel Nicht nachmachen! Der Kauf unserer Dehler Optima 830 lesen. Jetzt sind wir schlauer und haben das beherzigt.

Zurück zur Steuer. Du brauchst also die richtigen Steuernachweise zum Schiff.

Worauf ist zu achten beim Thema Gebrauchtboot und Umsatzsteuer?

Welche Nachweise zur Mehrwertsteuer brauchst Du auf dem Boot? Reicht da die Originalrechnung der Werft? Reicht also ein einziger Nachweis, auch wenn das 30 Jahre her ist? Und was hat das nun mit dem Zoll zu tun?

Bild eines Fischkutters an Land in Dänemark
Je älter ein Schiff ist, um so schwieriger kann es sein, den ursprünglichen Kaufvertrag zu bekommen.

Und wie ist das eigentlich, wenn ich, sagen wir mal in Griechenland ein Boot von einem Schweizer kaufen möchte und die Umsatzsteuernachweise sind aus den Niederlanden? Das Boot wurde in Deutschland gebaut, dann in die Schweiz gebracht zum Innenausbau. Der dauerte 7 Jahre. Dann wurde das fertige Schiff wieder ausgeführt und liegt nun unter schweizer Flagge in Griechenland. Sind die niederländischen Steuernachweise für mich als künftiger deutscher Eigner ausreichend?

Klingt ganz schön konstruiert? Stimmt. Ist es aber nicht. Wir standen genau vor dieser Situation. Es war ein super Ding, überkomplett ausgestattet, gepflegt und fertig für die Langfahrt.

Wo finde ich Informationen zur Mehrwertsteuer bei Schiffen?

Meine eigene Recherche in diversen Online-Artikeln, Fachartikeln in bekannten Seglerzeitungen, Magazinen und Einträgen in Segelforen war widersprüchlich. Es kommt sehr auf Fachbegriffe, Details und Zusammenhänge an. Die Angaben halfen nur zum Teil und diese warfen bei mir zum Teil noch mehr Fragen auf.
Gespräche mit Maklern, Sachverständigen, dem Zoll in Emden und Hamburg und auch mit Bootseignern bestätigten meine Fragen und gleichzeitig auch die Unsicherheit, welche Herangehensweise jetzt richtig ist.

Also, wo finde ich nun verlässliche Informationen? Verlässliche Informationen findest Du grundsätzlich beim Zoll, z.B. auf der Seite des Zolls zu Steuerbefreiungen bei der Einfuhr und bei einem erfahrenen Steuerberater.

Mein Tipp: Verlasse dich speziell bei diesem Thema nicht auf Hörensagen oder Foren. Wobei ich Foren für Technik und Erfahrungen sehr schätze! Suche Dir verlässliche, hochwertige Quellen in Schriftform und beschäftige Dich damit.

Die beste Nachricht für dich: Du findest diese hochwertige Quelle hier im Fachartikel des Steuerberaters Tim Eselgrimm aus Schweinfurth exklusiv auf dem Hafenkino.blog: Nachweise zur Umsatzversteuerung von Schiffen.

Was ist den nun richtig bei der Mehrwertsteuer und Gebrauchtbooten? Und worauf kann ich mich verlassen?

Abend im Hafen von Neustadt i. Holstein
Abendstimmung im Hafen von Neustadt i. Holstein. Liegeplatzrechnung aufbewahren!

Ich wandte mich also mit meinen den Fragen zu dem schweizer Boot zuerst an den Zoll. Und dann mit den Antworten an einen Steuerberater. Dieser hatte in einem Seglerforum 2012 eine sehr kompetente Antwort gegeben und war mir hierdurch positiv aufgefallen.

Ich sprach ihn also mit unserem konkreten Thema an und seine Antworten waren klar, einfach und eindeutig. Und oft genauer, fundierter und überzeugender als die Aussagen des Zolls. Das Thema war auf einmal gar nicht mehr so kompliziert. Es hatte sich sehr gelohnt, ihn anzusprechen. Wir nahmen Abstand von dem schweizer Boot, denn die Ereignisse überschlugen sich auf einmal, doch das ist eine andere Geschichte.

Es entstand die Idee, den Steuerberater zu bitten einen Artikel für den HAFENKINO.blog zu verfassen. Er willigte ein! Und ich bin sehr stolz und begeistert, dass er für uns den ersten Gastartikel verfasst hat.

Weil es viele Abhängigkeiten und Details zu beachten gibt, empfehle ich Dir den Fachartikel des Steuerberaters Tim Eselgrimm: Nachweise zur Umsatzversteuerung von Schiffen

Die für mich wichtigsten „Learnings“ zu Steuernachweisen auf Sportbooten

  • Früher galt mal: Für Boote, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, muss kein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer geführt werden. Das war die sogenannte „Besenrichtlinie“ aus 1993 für Schiffe vor 1985. Diese Regelung gilt nicht mehr. Beispiel: Dein Boot ist z.B. aus 1971. Du brauchst also Nachweise über die korrekte Versteuerung. Da Du eine Mappe mit Rechnungen des Vorgängers erhalten hast, sollte das kein Problem sein. Die Originalrechnung der Werft ist noch vorhanden. Schon mal gut, oder? Trotzdem zeigt meine Erfahrung, dass viele diese Regelung noch für gültig halten, so teilweise auch der Zoll. Man kann es also zuerst damit versuchen, sofern das Boot nachweislich vor 1985 zugelassen wurde.
  • Heute gilt: Alle Waren, die sich in der EU befinden oder dort hergestellt wurden, gelten erst mal als Unionsware. Aber nur, wenn nicht das Gegenteil nachgewiesen ist. D.h. diese Waren gelten als ordnungsgemäß versteuert und verzollt. Und genau deswegen darf der Zoll kontrollieren, denn der muss ja feststellen, ob das Gegenteil der Fall ist.
  • Die Nachweise für Unionswaren müssen längstens 14 Jahre zurückreichen. Denn alles was davor war, gilt als verjährt. Das zeigt zum einen, dass die Originalrechnung zu dem Schiff zwar gut ist. Alleine bringt der Nachweis aber nichts, wenn der Kauf bzw. die Herstellung länger als 14 Jahre her ist. Daraus folgt: Es müssen mehrere Nachweise sein, doch wie viele und welche?
  • Es gilt „geeignete Nachweise“, es ist damit immer eine Einzelfallentscheidung, was anerkannt wird. Also z.B. alles was eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist, und diese muß in der EU ausgestellt worden sein. Und auch alles was nachweist, dass das Boot in der EU war. Z.B. Reparaturrechnungen, Liegeplatzrechnungen oder Hafengebühren, Logbücher, eventuell hilft auch Nachweis einer erfolgten Kontrolle durch Polizei oder Zoll mit Ort und Datum etc. Also alles, was zeigt, dass das Boot in dem fraglichen Zeitraum in der EU war.
  • Wichtig: Es dürfen keine Lücken in der Nachweisführung von 3 Jahren vorkommen. Und das liegt daran: Alles was länger als 3 Jahre nicht in der EU war, verliert seinen Status als Unionsware. Diese Ware müsste dann bei Kontrollen neu verzollt und versteuert werden. Denn: War das Boot vielleicht länger als 3 Jahre z.B. auf Langfahrt ausserhalb der EU und hat damit den Status als Unionsware verloren? Damit der Zoll nicht auf die Idee kommt, helfen die Belege. Und da kommen die „lückenlosen“ Nachweise ins Spiel: Was in der EU repariert wurde oder in der Marina lag, muss doch hier gewesen sein, oder? Und die Menge der Unterlagen ergibt sich daraus, dass alle (etwas weniger als) drei Jahre eine Rechnung da sein muss.
    Deswegen Lücken in den Nachweisen von mehr als 3 Jahren vermeiden oder anders gesagt: vor dem Ablauf der 3 Jahresfrist muss das Boot wieder nachweislich in der EU gewesen sein.

Und nun zu dem Fachartikel des Steuerberaters „Nachweise zur Umsatzversteuerung von Schiffen“

Nun, das waren unsere, sehr subjektiven Erkenntnisse aus Gesprächen und Telefonaten. Wer es aber definitv genau weiss ist der Steuerberater. Der hat noch viele weitere Zusammenhänge, Details und entscheidende Hinweise für Dich auf Lager.

Segelboote im Hafen von Grömitz am Morgen
Im Bereich der Lübecker Bucht wird vor allem in der Wismarer Bucht häufiger durch den Zoll die Steuerunterlagen an Bord geprüft

So z.B. der wichtige Hinweis nach dem INF3! Was nun das INF 3 ist, und wozu das gut ist, welche Steuernachweise Du zu Deinem Boot brauchst und warum ein gebrauchtes Boot neu sein kann, all das erfährst Du in dem folgenden Artikel.

Darüber hinaus gibt es wichtige Tipps, wie Du Dich bei Kontrollen verhalten solltest und was Du tun kannst, wenn der Zoll Dich doch abkassiert hat.

Und nicht zuletzt räumt er mit einigen verbreiteten Behauptungen und Irrtümern auf.

Fachlich ausführlich, im richtigen Zusammenhang und vielschichtig ist der Artikel. Du solltest Dir diesen nicht entgehen lassen. Ausserdem ist er vom Fachmann, damit wirklich fundiert, inhaltlich richtig und interessant zu lesen.

Ich garantiere dir: Ganz sicher ist das eine oder andere überraschend oder neu für Dich.

Hier geht es zum Fachartikel des Steuerberaters Tim Eselgrimm: Nachweise zur Umsatzversteuerung von Schiffen.

Also viel Spass damit!